Alte Elektro- und Elektronikprodukte enthalten Wertstoffe und gehören deshalb nicht in den Hausmüll! Aus diesem Grund sind Sie als Verbraucher nach dem in Deutschland geltenden Elektro-Gesetz („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“) verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vom Hausmüll getrennte Entsorgung Sorge zu tragen. Um dies deutlich zu machen, sind alle neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikprodukte seit dem Jahr 2005 mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz, versehen. Das Elektro-Gesetz regelt verbindlich, was mit den eingesammelten Elektro- und Elektronikprodukten geschieht: Sie sind so zu sammeln und zu transportieren, dass unterwegs keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden können.